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Normen & Vorschriften
Normen und Vorschriften
- DEUTUNG
1.1 In diesen Bedingungen:
„ Bestätigung des Angebots “ bedeutet ein gegengezeichnetes Duplikat des vom Kunden unterzeichneten Angebots oder in Ermangelung eines unterzeichneten Angebots die Auftragsbestätigung des Unternehmens (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter Bezugnahme auf das Angebot und alle anderen Dokumente) nach Erhalt von: eine Bestellung, ein Vertrag, ein Untervertrag, eine Anweisung oder eine Annahme des Angebots vom Kunden.
„ Zusätzliche Arbeiten “ hat die in Ziffer 12.1 angegebene Bedeutung.
„ Unternehmen “ bedeutet DECIBEL PLC (registriert in Bulgarien unter der Nummer 206574235).
„ Fertigstellungsdatum “ ist das vereinbarte Datum für die Fertigstellung der Arbeiten.
„ Vertrag “ bezeichnet den Vertrag über die Ausführung der Arbeiten, bestehend aus dem Angebot, gegebenenfalls einer Angebotsbestätigung (und allen darin genannten Dokumenten) und diesen Bedingungen.
„ Kunde “ bedeutet die „Person“, „Firma“ oder „Gesellschaft“, die im Angebot als Kunde genannt wird.
„ Waren “ bezeichnet die Waren (einschließlich aller Teillieferungen der Waren oder aller Teile davon), die das Unternehmen gemäß dem Angebot liefern soll.
„ Material “ bezeichnet alle Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Pläne, Spezifikationen, Designdetails, Fotografien, Broschüren, Berichte, Sitzungsnotizen, CAD-Materialien, Berechnungen, Daten, Datenbanken, Zeitpläne, Programme, Leistungsverzeichnisse, Budgets und alle anderen Materialien bereitgestellt in Verbindung mit den Werken und allen Aktualisierungen, Änderungen, Ergänzungen und Überarbeitungen an ihnen und allen Werken, Entwürfen oder Erfindungen, die darin enthalten sind oder auf die für irgendeinen Zweck verwiesen wird.
„ Angebot “ bezeichnet das Angebot des Unternehmens für die Arbeiten.
„ Erlaubte Nutzungen “ bedeutet Design, Bau, Fertigstellung, Wiederaufbau, Modifikation, Sanierung, Entwicklung, Instandhaltung, Facility Management, Finanzierung, Entsorgung, Vermietung, Ausstattung, Werbung, Stilllegung, Abriss, Wiederherstellung, Modellierung von Gebäudeinformationen und Reparatur des Eigentum oder Eigenschaften, die Gegenstand der Arbeiten sind.
„ Preis “ hat die in Ziffer 4.1 angegebene Bedeutung. zuzüglich aller zusätzlichen Zahlungen, die der Kunde gemäß diesen Geschäftsbedingungen an das Unternehmen leisten muss.
„ Standort “ bezeichnet den Standort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden.
„ Bedingungen “ bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Standardbedingungen und (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) einschließlich aller zwischen dem Kunden und dem Unternehmen schriftlich vereinbarten und/oder im Angebot festgelegten Sonderbedingungen.
„ Arbeiten “ bezeichnet die Lieferung der Waren und, sofern im Angebot als solche angegeben, die Installation der Waren und alle anderen zusätzlichen Arbeiten, deren Ausführung im Rahmen des Vertrags vereinbart wurde.
„ Schriftlich “ umfasst E-Mails, Kabel, Faxübertragung und vergleichbare Kommunikationsmittel.
1.2 Jeder Verweis in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Verordnung oder einer anderen Form von Gesetzgebung wird als Verweis auf diese Bestimmung in der jeweils geänderten, neu erlassenen oder erweiterten Fassung ausgelegt.
1.3 Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt ihre persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger oder zugelassenen Abtretungsempfänger ein.
1.4 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
- PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS
2.1 Diese Bedingungen regeln den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.
2.2 Das Unternehmen führt die Arbeiten in guter und fachmännischer Weise aus und schließt die Arbeiten in Übereinstimmung mit dem Vertrag unter Verwendung von Materialien und Verarbeitung ab, die hier angegeben sind oder anderweitig einen guten und geeigneten Standard haben und die im Allgemeinen nicht als schädlich angesehen werden.
2.3 Wenn die Arbeiten ein vom Unternehmen auszuführendes Design umfassen, muss ein solches Design unter Anwendung der Standards angemessener Fähigkeiten und Sorgfalt ausgeführt werden, die von einem ordnungsgemäß qualifizierten und kompetenten Ingenieur oder einem gleichwertigen Fachmann mit Erfahrung in der Ausführung von Arbeiten erwartet werden können ähnlichen Umfang, Art, Zeitrahmen und Komplexität wie die Arbeiten.
2.4 Keine Änderung des Vertrags ist bindend, es sei denn, sie wurde schriftlich zwischen einem Direktor des Unternehmens und dem Kunden vereinbart.
2.5 Das Unternehmen kann Subberater und/oder Subunternehmer mit der Durchführung einiger oder aller Arbeiten beauftragen, haftet jedoch für die Handlungen und Versäumnisse all dieser Subberater und/oder Subunternehmer, als wären es seine eigenen Handlungen und Versäumnisse und werden durch den Einsatz oder die Ernennung von Subberatern und/oder Subunternehmern nicht von irgendwelchen Verpflichtungen hierunter entbunden.
2.6 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sind nicht befugt, Erklärungen zu den Arbeiten abzugeben, es sei denn, dies wurde von einem Direktor des Unternehmens schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht so bestätigt sind, und auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung derselben verzichtet.
2.7 Alle typografischen, Schreibfehler oder sonstigen Fehler oder Auslassungen in Dokumenten oder Informationen, die von der Gesellschaft herausgegeben werden, unterliegen der Korrektur ohne jegliche Haftung seitens der Gesellschaft.
- BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN
3.1 Der Kunde ist gegenüber dem Unternehmen dafür verantwortlich, dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Arbeiten innerhalb einer ausreichenden Zeit zur Verfügung zu stellen, damit das Unternehmen die Arbeiten gemäß dem Vertrag ausführen kann.
3.2 Die Menge, Qualität und Beschreibung und jegliche Spezifikation für die Waren und/oder die Arbeiten sind diejenigen, die im Angebot angegeben sind, und sofern darin nicht ausdrücklich anders angegeben, gibt das Unternehmen keine Garantie dafür, dass die Waren und/oder die Arbeiten diesen entsprechen jede bestimmte Standardspezifikation oder Prüfung. Abbildungen, Fotografien oder Beschreibungen in Katalogen, Broschüren oder anderen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten dienen nur als Richtlinie und sind für das Unternehmen nicht bindend.
3.4 Kein Vertrag darf vom Kunden storniert oder gekündigt werden, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens und zu den Bedingungen, dass der Kunde das Unternehmen vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich aller Arbeitskosten) schadlos hält und verwendete Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die dem Unternehmen infolge einer solchen Stornierung oder Kündigung entstehen.
3.5 Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die das Unternehmen möglicherweise hat, kann das Unternehmen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden das gesamte oder einen Teil des Engagements des Unternehmens im Rahmen des Vertrags ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden für irgendwelche kündigen Beträge, die aufgrund einer solchen Kündigung entstanden sind.
- PREIS
4.1 Der Preis der Waren und/oder der Arbeiten ist der/die im Angebot angegebene(n) Preis(e). Der/die Preis(e) innerhalb des Angebots basiert/basieren auf den Arbeitssätzen, Arbeitsstunden und -bedingungen, Materialkosten, Transport-, Versicherungs- und Gemeinkosten, die zum Zeitpunkt des Angebots gelten. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gilt der Preis 30 Tage ab dem Datum des Angebots oder bis zu einer früheren Annahme durch den Kunden. Nach dieser Zeit kann der Preis vom Unternehmen ohne vorherige Ankündigung an den Kunden geändert werden.
4.2 Sofern im Angebot nicht anders angegeben oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, enthält der Preis nicht die Kosten für die Bereitstellung zusätzlicher Vertragsdokumente wie Nebengarantien. Zur Klarstellung: Zusätzliche Vertragsdokumente wie Nebengarantien werden nach Ermessen des Unternehmens bereitgestellt, und solche Dokumente (einschließlich angeforderter Garantien) werden erst dann bereitgestellt, wenn der Preis vollständig bezahlt wurde. Für den Fall, dass dem Kunden eine Garantie (oder ein anderes Dokument) geliefert wird, bevor der Preis vollständig an das Unternehmen bezahlt wurde, hat der Kunde kein Recht, sich auf dieses/diese bereitgestellte(n) Dokument(e) zu verlassen, es sei denn, und bis der Preis bezahlt wurde vollständig bezahlt.
4.3 Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich an das Unternehmen zu entrichten hat.
4.4 Der Preis und/oder alle angebotenen oder in Rechnung gestellten Beträge sind in €EUR angegeben, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben oder von einem Direktor des Unternehmens schriftlich anderweitig vereinbart.
4.5 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind für Lieferungen außerhalb des Vereinigten Königreichs die Kosten für Einfuhrzölle und Steuern ausdrücklich ausgeschlossen und vom Kunden zu arrangieren und zu zahlen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Vorbehaltlich etwaiger im Vertrag festgelegter alternativer Zahlungsbedingungen ist der Preis oder ein Teil davon an dem Tag zur Zahlung fällig, an dem der Kunde jede Rechnung erhält (das „Fälligkeitsdatum“).
5.2. Innerhalb von fünf Tagen nach dem Fälligkeitsdatum muss der Kunde dem Unternehmen eine Zahlungsmitteilung übermitteln, in der der zum Fälligkeitsdatum zu leistende Zahlungsbetrag und die Grundlage, auf der dieser Betrag berechnet wird, angegeben sind (die „Zahlungsmitteilung“).
5.3 Das letzte Zahlungsdatum für jede Rechnung beträgt, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum (das „letzte Zahlungsdatum“).
5.4 Wenn der Kunde beabsichtigt, weniger als den in der Zahlungsmitteilung angegebenen Betrag (oder, falls keine Zahlungsmitteilung vorliegt, die entsprechende Rechnung) zu zahlen, muss der Kunde dem Unternehmen spätestens sieben Tage vor der Zahlung eine geringere Zahlungsmitteilung mitteilen Endgültiges Zahlungsdatum, das den Betrag der Zahlung angibt, der zum Datum der Zahlungsminderungsaufforderung zu leisten ist, und die Grundlage, auf der dieser Betrag berechnet wird.
5.5 Im Falle des Versäumnisses, einen dem Unternehmen fälligen Betrag bis zum letzten Zahlungstermin zu zahlen, hat das Unternehmen das Recht:
5.5.1 alle oder einen Teil der Arbeiten mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich auszusetzen. Nach Beendigung einer Aussetzung zahlt der Kunde dem Unternehmen alle angemessenen Kosten der Aussetzung und gewährt dem Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum Fertigstellungsdatum für den Zeitraum der Aussetzung;
5.5.2 dem Kunden Zinsen gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 für den Zeitraum des Zahlungsverzugs berechnen.
5.6 Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge sind vom Kunden vollständig ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten von Steuern) an das Unternehmen zu zahlen.
5.7 Das Unternehmen kann jederzeit und ohne Mitteilung an den Kunden eine Haftung des Kunden gegenüber dem Unternehmen mit einer Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden verrechnen, unabhängig davon, ob eine Haftung gegenwärtig oder zukünftig, liquidiert oder nicht liquidiert ist und ob Jede Haftung ergibt sich aus dem Vertrag. Jegliche Ausübung seiner Rechte gemäß dieser Klausel durch das Unternehmen beschränkt oder beeinträchtigt keine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, die ihm gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig zur Verfügung stehen.
5.8 Das Unternehmen ist berechtigt, jeden Teil der Arbeiten zurückzuhalten, bis der Preis oder ein Teil des Preises vom Kunden gemäß dieser Klausel 5 vollständig bezahlt wurde.
- KREDITREFERENZEN
Der Vertrag unterliegt ausschließlich der Zustimmung des Unternehmens zu den Kreditreferenzen des Kunden, und das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen von der Ausführung der Arbeiten oder eines Teils davon Abstand nehmen, bis der Kunde akzeptable Referenzen bereitstellt oder den Preis bezahlt in voller Höhe zusammen mit allen ausstehenden Beträgen, die dem Unternehmen gemäß dem Vertrag oder einem anderen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zustehen.
- LIEFERUNG DER GÜTER
7.1 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an den Waren, die (a) während des Entladens und/oder (b) während der Lagerung durch den Kunden entstehen.
7.2 Alle Waren gelten als vom Kunden angenommen, es sei denn, das Unternehmen erhält innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Waren an den Kunden eine schriftliche Benachrichtigung.
7.3 Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden sollen, berechtigt das Versäumnis des Unternehmens, eine Teillieferung in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu liefern, den Kunden nicht dazu, den Vertrag als Ganzes als nichtig zu behandeln.
7.4 Die Lieferfrist ist nicht wesentlich und eine Lieferverzögerung gibt dem Kunden kein Recht, den Vertrag zu kündigen. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus einer solchen Verzögerung ergeben, wie auch immer diese verursacht wurde, es sei denn, dies wurde zuvor schriftlich vereinbart.
7.5 Die für die Lieferung festgelegte Zeit ist die Zeit für die Lieferung ab Werk, ungeachtet dessen, dass sich der Lieferort an einem anderen Ort befinden kann, und sofern nichts anderes schriftlich vom Unternehmen vereinbart wurde, ab dem Datum des Eingangs der Bestätigung des Kunden für das Angebot und vollständig Informationen, die ausreichen, damit das Unternehmen mit der Herstellung beginnen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: a) schriftliche Genehmigung der allgemeinen Anordnungszeichnung(en) des Unternehmens für die Arbeiten durch den Kunden b) Erhalt aller vereinbarten Vorauszahlungen, einschließlich der gemäß Klausel 6 fälligen.
7.6 Nimmt der Kunde die Waren nicht an oder gibt er dem Unternehmen keine Anweisungen, um die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Lieferung zu ermöglichen, verbleiben die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden, der für die Angemessenheit sorgt Lagerung. Wenn der Kunde eine solche Lagerung nicht veranlasst, kann das Unternehmen die Waren nach eigenem Ermessen im Namen des Kunden auf alleiniges Risiko und auf Kosten des Kunden in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder an einem anderen Ort und zu den Bedingungen lagern, die es für angemessen hält, und die Der Kunde zahlt dem Unternehmen auf Verlangen eine Lagergebühr zur Deckung von Verlusten und Kosten, die durch Lagerung, Versicherung, Transport und Handhabung der Waren entstanden sind. In keinem Fall befreien diese Bedingungen den Kunden von der Zahlung, als ob ein solcher Verzug oder eine solche Verzögerung nicht aufgetreten wäre.
7.7 Wenn der Kunde die Lieferung der Waren nicht annimmt oder Anweisungen zur Lieferung erteilt oder das Unternehmen darüber informiert, dass er die Waren nicht mehr annehmen möchte oder den Vertrag kündigen möchte, muss der Kunde dem Unternehmen diese Gebühr zahlen wie erforderlich, um Verluste und Kosten zu decken, die durch das Versäumnis des Kunden, die Lieferung der Waren anzunehmen, oder durch die Kündigung der Waren durch den Kunden verursacht oder verursacht oder zufällig entstanden sind, einschließlich aller Beträge, die das Unternehmen möglicherweise gezahlt hat oder zahlen wird an Dritte zahlen müssen.
- EIGENTUM UND RISIKO
8.1 Alle Waren unterliegen dem Risiko des Kunden ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Werk des Unternehmens verlassen oder zu dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen dem Kunden mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen.
8.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren bleiben alle vom Unternehmen gelieferten Waren Eigentum des Unternehmens, bis der Kunde den Preis vollständig bezahlt hat.
8.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, verwahrt der Kunde die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Unternehmens und verwahrt die Waren getrennt von denen des Kunden und Dritten und ordnungsgemäß gelagert, geschützt, versichert und als Eigentum des Unternehmens gekennzeichnet.
8.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht (und sofern die Waren noch existieren und nicht weiterverkauft wurden), kann das Unternehmen jederzeit vom Kunden verlangen, die Waren an das Unternehmen zu liefern und, falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, ein Gelände des Kunden oder eines Dritten betreten, auf dem die Waren gelagert sind, und die Waren wieder in Besitz nehmen.
- PFANDRECHT
Das Unternehmen hat Anspruch auf ein allgemeines Pfandrecht an jeglichem Eigentum des Kunden in seinem Besitz in Bezug auf alle vom Kunden geschuldeten Beträge.
- VERPACKUNG
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Zahlung zusätzlicher Beträge zum Preis in Bezug auf zusätzliches Verpackungsmaterial zu verlangen, das erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Waren in gutem Zustand beim Kunden ankommen.
- INSTALLATION
11.1 Die Installation der Waren ist nur dann im Vertrag enthalten, wenn dies im Angebot angegeben ist.
11.2 Wenn der Vertrag die Installation der Waren umfasst, müssen die folgenden Anforderungen vom Kunden erfüllt werden:
11.2.1 Sofern nicht zuvor schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, ist der Kunde für das Abladen und Positionieren der Ausrüstung neben dem Arbeitsbereich verantwortlich.
11.2.2 Der Arbeitsbereich muss von allen Pflanzen, Materialien, Trümmern und anderen Hindernissen befreit werden.
11.2.3 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist während der normalen Arbeitszeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr kostenloser ununterbrochener Zugang zum Arbeitsbereich zu gewähren, und Installationen außerhalb dieser Zeiten werden zu den geltenden Überstundensätzen des Unternehmens berechnet.
11.2.4 Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, muss der Kunde Folgendes bereitstellen: kostenlose Stromversorgung für Handwerkzeuge, angemessene Arbeitsbeleuchtung, Lagerung, Schutz während und nach Abschluss der Arbeiten, Hebezeuge, Container, Zugangsgerüste und alle anderen erforderlichen Leistungen von der Firma.
11.2.5 Der Kunde stellt kostenlose Sozialeinrichtungen zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wasch-, Toiletten- und Trockeneinrichtungen.
11.2.6 Das Unternehmen kann dem Kunden alle zusätzlichen Kosten oder Ausgaben in Rechnung stellen, die dem Unternehmen infolge von Verzögerungen oder Schwierigkeiten beim Beginn, Fortsetzen oder Abschluss der Installation aus Gründen entstehen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen.
11.2.7 Im Fall von Beton-Schwimmbodensystemen schließen die Installationsarbeiten, sofern nicht zuvor schriftlich vereinbart, das Bereitstellen und Gießen von Beton aus, der von anderen bereitgestellt und/oder ausgeführt werden muss.
11.2.8 Sofern nicht vorher schriftlich von der Gesellschaft vereinbart, sind alle Bauarbeiten ausgeschlossen.
11.2.9 Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeits- und Montagearbeitsplatz in sicherem Zustand zu halten und alle geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz einzuhalten.
- VARIANTEN
12.1 Der Kunde kann, ohne den Vertrag ungültig zu machen, eine Ergänzung oder Weglassung oder sonstige Änderung der Arbeiten („zusätzliche Arbeiten“) verlangen. Sobald dies nach Erhalt einer solchen Anfrage vernünftigerweise möglich ist, stellt das Unternehmen dem Kunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Arbeiten zur Verfügung. Ein solcher Kostenvoranschlag gilt als vom Kunden akzeptiert, sofern er nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Kostenvoranschlags schriftlich angefochten wird. Das Unternehmen hat außerdem Anspruch auf angemessene direkte Verluste und/oder Kosten, die dem Kunden oder seinen Vertretern als Folge einer angeforderten Änderung entstehen.
12.2 Das Unternehmen ist in keiner Weise verpflichtet, eine Anfrage zur Durchführung zusätzlicher Arbeiten anzunehmen, und kann dies ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Kunden ablehnen. Durch eine solche Weigerung wird der Vertrag nicht ungültig.
13. VERLÄNGERUNG BIS ZUM ABSCHLUSSDATUM
13.1 Wenn sich herausstellt, dass die Arbeiten aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Einhaltung von Anweisungen des Kunden, nicht bis zum Fertigstellungsdatum abgeschlossen sein werden, muss das Unternehmen den Kunden schriftlich benachrichtigen der die Frist für die Fertigstellung angemessen verlängert. Der Kunde muss die gewährte Fristverlängerung und das geänderte Fertigstellungsdatum entsprechend der verursachten Verzögerung schriftlich bestätigen.
13.2 Im Falle einer Verlängerung der Frist bis zum Fertigstellungsdatum gemäß Ziffer 13.1 zahlt der Kunde dem Unternehmen die zusätzlichen Kosten, die dem Unternehmen entstanden sind (gegebenenfalls gemäß den Sätzen im Auftrag berechnet), zusätzlich zu den Preis. Solche zusätzlichen Kosten können unter anderem erhöhte Arbeits-, Überwachungs-, Ausrüstungs- oder Materialkosten, angemessene Gemeinkosten und Gewinne umfassen).
14. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
14.1 Das Unternehmen besitzt alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte) in Bezug auf das von ihm produzierte Material, und diese Rechte verbleiben beim Unternehmen.
14.2 Das Unternehmen gewährt dem Kunden ab dem Datum des Vertragsabschlusses eine unwiderrufliche, gebührenfreie, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung aller Materialien, die von oder im Namen des Unternehmens für jedweden Zweck im Zusammenhang mit dem Eigentum oder den Eigentumsrechten erstellt wurden die Gegenstand der Werke sind, einschließlich aller zulässigen Verwendungen.
14.3 Das Unternehmen haftet nicht für die Verwendung des Materials für andere Zwecke als die, für die es erstellt und/oder bereitgestellt wurde.
15. VERSICHERUNG UND HAFTUNG
15.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Waren durch die Versicherungspolice des Kunden oder eines anderen Dritten gedeckt sind. Diese Versicherung muss eine „All-Risk“-Versicherung für den vollen Wert der Arbeiten zusammen mit an den Standort gelieferten Materialien, Materialien, die an einem temporären Lagerort außerhalb des Standorts gelagert werden, und Materialien auf dem Transportweg sein.
15.2 Vorbehaltlich Ziffer 15.5 darf die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, unter keinen Umständen überschritten werden die Summe der Preise innerhalb des Angebots. Wenn der erste Satz dieser Klausel 15.2 für ungültig befunden wird, übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unter keinen Umständen die im Angebot angegebene Höhe der Berufshaftpflichtversicherung oder Klausel 15.3, je nachdem, welcher Wert größer ist.
15.3 In Bezug auf jedes vom Unternehmen auszuführende Design muss das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens dem im Angebot angegebenen Betrag oder, falls ein solcher Betrag nicht vorhanden ist, 200.000 € (zweihunderttausend Euro ) für einen Anspruch für einen Zeitraum, der mit dem Datum des Vertrags beginnt und sechs Jahre nach Abschluss der Arbeiten endet, vorausgesetzt, dass eine solche Versicherung zu wirtschaftlich angemessenen Preisen und Bedingungen verfügbar ist.
15.4 Nichts im Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung des Unternehmens aus für:
(a) Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurden;
(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
(c) jede andere Haftung, die durch geltendes Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
15.5 Vorbehaltlich Ziffer 15.4 haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt für:
(a) entgangener Gewinn;
(b) Umsatz- oder Geschäftsverlust;
(c) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
(d) Verlust erwarteter Einsparungen;
(e) Verlust oder Beschädigung von Goodwill;
(f) Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen; und
(g) alle indirekten oder Folgeschäden.
15.6 Wenn:
15.6.1 der Kunde teilt dem Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten und innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung, dass einige oder alle Waren nicht dem Vertrag entsprechen, schriftlich mit; und
15.6.2 dem Unternehmen eine angemessene Gelegenheit zur Untersuchung dieser Waren gegeben wird; und
15.6.3 der Kunde (falls vom Unternehmen dazu aufgefordert) diese Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz des Unternehmens zurücksendet, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis erstatten mangelhafte Ware vollständig.
15.7 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichteinhaltung des Vertrags durch die Waren in einem der folgenden Fälle:
15.7.1 der Kunde diese Waren nach Mitteilung gemäß Klausel 15.6.1 weiter verwendet;
15.7.2 der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (wenn es keine gibt) gute Handelspraxis in Bezug auf diese nicht befolgt hat;
15.7.3 der Mangel entsteht dadurch, dass das Unternehmen eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, ein Design oder eine Spezifikation befolgt;
15.7.4 der Kunde die Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert;
15.7.5 der Mangel entsteht durch übliche Abnutzung, vorsätzliche oder zufällige Beschädigung, Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen, defekte Fundamente oder andere Elemente des Gebäudes, fehlerhafte Errichtung der Waren (sofern nicht von der Gesellschaft); oder
15.7.6 die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen.
15.8 Außer wie in dieser Klausel 15 vorgesehen, haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht in Bezug auf die Nichteinhaltung des Vertrags durch die Waren.
15.9 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
15.10 Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder ersetzten Waren, die vom Unternehmen geliefert werden.
15.11 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sind nicht befugt, Erklärungen zu den Arbeiten abzugeben, es sei denn, dies wurde von einem Direktor des Unternehmens schriftlich bestätigt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht schriftlich vom Unternehmen bestätigt wurden.
15.12 Im Falle von Waren, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden, ist die Haftung des Unternehmens auf die Garantie beschränkt, die es von den Herstellern erhalten kann.
15.13 Die Zahlen für die Ausführung der Arbeiten basieren auf der Erfahrung des Unternehmens und sind solche, die das Unternehmen beim Testen der Waren erwartet, vorbehaltlich einer angemessenen Fehlerquote. Sie werden auch unter der Bedingung geschätzt, dass alle Zahlen und Informationen, die dem Unternehmen vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, korrekt sind.
16. STREITBEILEGUNG
16.1 Wenn zwischen dem Kunden und dem Unternehmen ein Streit oder eine Meinungsverschiedenheit entsteht, vereinbaren die Parteien, sich in gutem Glauben zu treffen, um zu versuchen, den Streit oder die Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen beizulegen.
17. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
17.1 Das maßgebliche Recht des Vertrags ist das Recht von Bulgarien.
17.2 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte Bulgariens die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Arbeiten oder dem Vertrag ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
18. RECHTE DRITTER
Nichts in dem Vertrag verleiht Dritten einen Vorteil oder ein Recht zur Durchsetzung einer Vertragsbedingung gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder gibt vor, diesen zu verleihen.
19. ABFERTIGUNG
Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie als im Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gelöscht. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags.
20. HINWEISE
Eine Mitteilung, die gemäß dem Vertrag von einer Partei an die andere Partei erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und an diese andere Partei an ihrem eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz oder an einer anderen Adresse gerichtet werden, die zum jeweiligen Zeitpunkt gemäß mitgeteilt wurde diese Bestimmung an die kündigende Partei.
21. VERZICHT
Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe aus dem Vertrag oder Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf spätere Rechte oder Rechtsbehelfe. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung durch eine Partei, ein Recht oder ein Rechtsmittel gemäß dem Vertrag oder gesetzlich vorgesehen auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch keine weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Abhilfe. Keine einzelne oder teilweise Ausübung von Rechten oder Rechtsbehelfen, die im Rahmen des Vertrags oder gesetzlich vorgesehen sind, darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.
22. INSOLVENZ
Im Falle der Insolvenz des Kunden kann das Unternehmen ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, den Vertrag kündigen oder alle weiteren Lieferungen im Rahmen des Vertrags ohne Haftung gegenüber dem Kunden aussetzen, und wenn die Waren wurden geliefert oder die Arbeiten (oder Teile davon) durchgeführt, aber nicht für den Preis bezahlt, sofort fällig und zahlbar, ungeachtet vorheriger gegenteiliger Vereinbarungen oder Vereinbarungen.